03.03.2023
Photovoltaikerträge
Photovoltaikerträge werden durch Steuerabgaben aufgefressen!?!?
Falsch!
Seit das EEG 2023 in Kraft getreten ist, können noch mehr Betreiber einer Photovoltaik-Anlage aufatmen. Bereits 2021 hatte das Bundesfinanzministerium entschieden, den Betrieb von Kleinanlagen als steuerlich unbeachtliche Liebhaberei ohne Gewinnerzielungsabsicht einzustufen.
Nun wurde außerdem die Grenze von 10 auf 30 kWp heraufgesetzt. Das bedeutet: Sind die Voraussetzungen erfüllt, entfallen die aufwendigen Prognoseberechnungen und Gewinnermittlungen und die Einnahmen unterliegen nicht der Einkommensteuer.
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